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LVR-Schule Linnicher Benden: Schultafel

Wer wir sind

Wir sind eine Förderschule im Ganztag für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung.

Die LVR-Schule Linnicher Benden liegt am Bendenweg, an dem alle örtlichen Schulen (Grundschule, Gesamtschule) sowie ein Kindergarten ansässig sind. Die Stadt Linnich ist in eine ländliche Struktur eingebettet. Sie verfügt über eine überschaubare Infrastruktur, die unsere Schülerinnen und Schüler aktiv nutzen können.

Wir bieten einen zehnjährigen Bildungsgang, der sich in die Primarstufe mit flexibler Schuleingangsphase (Klassen 1-2, Dauer 2-3 Jahre) und die Sekundarstufe I gliedert. Der Unterricht findet in Klassen und übergreifenden Lerngruppen statt. Die einzelnen Klassen sind Stufen zugeordnet:

• Primarstufe: Klassen 1-4

• Mittelstufe: Klassen 5-7

• Abschlussstufe: Klassen 8-10.

Weiterführende Informationen zu Lern- und Förderangeboten finden Sie unter dem Navigationsfenster „Lernen und Fördern“.

Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule werden in den Bildungsgängen der allgemeinen Schulen – Grundschule und Hauptschule, des zieldifferenten Bildungsgangs Lernen oder des zieldifferenten Bildungsgangs Geistige Entwicklung unterrichtet. Der Besuch unserer Schule führt zu den Abschlüssen der allgemeinen Schulen – Hauptschule Klasse 9 und Hauptschule Klasse 10 Typ A oder B, zum Abschluss im Bildungsgang Lernen oder im Bildungsgang Geistige Entwicklung. Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf und festgelegten Förderschwerpunkte werden jährlich überprüft.

Der Tagesablauf gliedert sich in Unterricht, Förderung, gestaltete Freizeit und Ruhepausen. Lern- und Förderangebote sowie die Rhythmisierung des Tagesablaufs sind auf den individuellen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler abgestimmt. Wir bieten ein Mittagessen durch einen DGE-zertifiziertes Unternehmen an.

Die Schülerinnen und Schüler werden mit einem Busunternehmen befördert, das vom Schulträger beauftragt wird. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können auch öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.